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Arbeitsteilung Arzt – Patient – Orthopädieschuhmacher
Der Patient wird aufgeklärt, dass der normale Schuh für ihn nicht mehr geeignet ist. Dies ist in der Regel für den Patienten schwer zu akzeptieren. Daher muss der Arzt die Gründe dafür deutlich herausstellen, dass der Patient nicht mehr versucht, den Orthopädieschuhmacher zu überreden, doch Normalschuhe anzunehmen. Bevor der Orthopädieschuhmacher die Brandsohlenbreite nicht festgelegt hat, ist eine Schuhberatung durch den Arzt unsinnig.
Schuhmodelle wechseln so schnell, dass nur der, der sich täglich und ausschließlich mit Schuhproblemen auseinandersetzt und die Geschäfte vor Ort hinsichtlich gängiger und lokal erhältlicher Modelle kennt, ausreichend informiert sein kann, also der Orthopädieschuhmacher.
Muster "Vertrags-Arztrezept"
Der Arzt bittet in neutraler Form um eine Befunderstellung mit entsprechender Schuhberatung.
Text, z.B.: Ich bitte um schuhtechnische Befunderstellung und Schuhberatung.
- "nur geeignete Schuhe annehmen"
Grunddiagnose (genaue und spezielle Problembeschreibung), z.B.:
- Knick-Senk-Spreizfuss
- Krallenzehen
- Hallux valgus
- PCP
unbedingt Zusatzdiagnose, z.B.:
- Diabetes, pAVK mit Stadium, Neuropathie, Osteoporose (Grad), Schweregrad des Rheumas, Osteolysen

Anmerkung:
Das häufigste Problem für den OSM ist eine schlechte Voraufklärung bzw. Verordnungsqualität. Dies führt zu Enttäuschung beim Patienten, der nicht darauf vorbereitet ist, dass besonderes Schuhwerk notwendig ist bzw. zu Problemen bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei ungenauer Indikationsstellung und Problembeschreibung.
Der Patient wird je nach Situation zum Orthopäden oder direkt zu einem OSM geschickt.
Der OSM erstellt seinen Befund hinsichtlich Deformierung und Fehlstellung des Fußes mit der entsprechenden Trittspur/Blaupause und ermittelt die Brandsohlenbreite für den Patienten. Der Fußabdruck und das separate Foto von den Füssen des Patienten soll die Transparenz der Befunderhebung erhöhen.
Der OSM gibt dem Patienten eine Empfehlung für den Schuhkauf. Gebraucht werden grundsätzlich Schuhe, die folgende Eigenschaften haben müssen:
- Gute Fersenfassung
- Schuhe müssen im Spann Halt haben
- Nur Schnürschuhe mit hochreichendem Schnitt
- Klettverschlüsse bei Handproblemen
- Derbyschnitt mit ausreichend zurücksitzendem Derbypunkt
- Keine hinderlichen Ziernähte
- ausreichend Platz im Zehenbereich
Der Patient sucht ein entsprechendes Schuhfachgeschäft auf, um sich Schuhe nach den Erklärungen des OSM zu besorgen.
Der OSM hat Arbeitsallianzen mit einem Schuhfachgeschäft geschlossen. Der Kunde kann sich hier die Schuhe zur Auswahl bzw. mit einem Umtauschrecht besorgen. Der OSM kontrolliert die Schuhe, ob diese über eine entsprechende Passform verfügen und somit für die Füße des Patienten geeignet sind.
Der Patient stellt sich erneut zwecks weiterer Veranlassungen mit den folgenden, für ihn erstellten Unterlagen beim Arzt vor:
Trittspur/Blauabdruck
Befundbogen des OSM

Arbeitsvorschlag:
| Bei passenden Konfektionsschuhen einschl. Komfortschuhe * |
Bei nicht- passenden Konfektionsschuhen einschl. Komfortschuhe * |
Zum Beispiel:
|
Begründung, z.B.: Durch Konfektionsschuhe ist keine Versorgung möglich, weil der Fuß zu breit ist bzw. die Zehenhöhe oder Fersenpassform etc. nicht gegeben ist. Dabei sind die Zusatzdiagnosen von entscheidender Bedeutung.
Sonderfall: Der Patient wird mit den Befundunterlagen des OSM vom Rheumatologen zu einem Orthopäden weitervermittelt, der die Maßschuhversorgung veranlassen und abwägen kann. |
| In beiden Fällen hat sich der Patient mit den ausgestellten Verordnungen beim OSM vorzustellen. | |
* Komfortschuhe: wie z.B. Schein, Ganter, FinnComfort, Solidus
Der OSM fertigt aufgrund dieser Verordnung nun das notwendige Hilfsmittel an.

Die OSM verpflichten sich zur Passformkontrolle (Kontrollbesuche sind Bestandteil der Leistung).